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An und Abmeldeprozedur in Rhodoshafen:

"Und man zahlt weiterhin die Griechische Gewässersteuer".

Anbei eine kleiner Korrektur bezüglich der Einreisegebühr in griechische

Gewässer:

Ich befinde mich auf der Fahrt in das Rote Meer, (ab Grado über Kroatien,

Italien, Türkei, Zypern durch den Suezkanal). Derzeit bin ich in der Türkei

wo ich am 12.11.2000 in Fethiye problemlos von Rhodos kommend einklariert

habe. Leider ging die Ausreise aus den Griechischen Gewässern nicht ohne

der seit Anfang dieses Jahres eingeführten Gebühr von statten, obwohl immer

wieder in diversen Zeitungsberichten behauptet wurde, dies sei jetzt alles

eingestellt worden. Ich persönlich konnte dabei folgende Erfahrung bei der

Abfahrt von Rhodos machen.:

 

An-/Abmeldeprozedur in Rhodos.

Nach dem man in Rhodos bei der Ankunft im Hafen eine Crew-Liste bei den

Hafenbehörden abgeben muss, (macht man es nicht gleich, so wird man spätesten

am nächsten Morgen bei der morgendlichen Kontrolle vom Hafenbeamten

aufgefordert) , so bleibt einem vor Abfahrt aus Rhodos nichts anderes übrig, als bei

der Hafenbehörde vorbeizuschauen und eine Crewliste mit der derzeitigen

Crew abzugeben, dabei ist man dann vor Überraschung nicht sicher..

Nun, leider muss in Griechenland immer noch die sogenannte

Gewässerbenutzungsgebühr für alle - nicht unter griechischer Flagge fahrenden - in

griechische Hoheitsgewässer einfahrenden Yachten entrichtet werden.

Gegen 18:00 Uhr Ortszeit am 11.11.2000 (kein Faschingsscherz) erscheine

ich mit meinen Bootspapieren und der Crewliste beim Hafenamt um mein Schiff

mit einem Crewmitglied ordnungsgemäß abzumelden. Der dortige Beamte fragte

mich sofort von wo ich eigentlich hergekommen bin und ob ich diese

Gewässerbenutzungsgebühr in der letzten Zeit irgendwo entrichtet habe (schien eine

Fangfrage zu sein, da ja normalerweise alles im Computer ist, wie ich später erfahren habe).

Mein Antwort war natürlich nein und ich sagte ihm, dass, seit ich in Korfu

am 26.9.2000 in griechische Hoheitsgewässer gekommen bin kein Hafenbeamter

sich darum gekümmert habe, obwohl ich zwischendurch immer wieder die

obligatorischen DR 300 Insel oder Hafensteuer bzw. auch die zusätzliche

Liegeplatzgebühr in Gemeindehäfen wie z.B. in Ägina entrichten mußte. Selbst bei der

Entrichtung der Kanaltransfergebühr durch den Kanal von Korinth keine

Nachfrage oder Anmerkung ob ich diese spezielle Gebühr. schon für dieses Jahr

entrichtet habe. Was mich auch nicht weiter irritierte, da immer wieder in

diversen Segelzeitschriften und im Internet geschrieben wurde, dass diese Gebühr

nun hinfällig sei , da nicht EU-konform.

Darauf die Antwort des Beamten, es täte ihm leid aber davon wisse er

nichts, er habe von seinem Ministerium keine Order oder ein offizielles Schreiben

erhalten in der Gegenteiliges gesagt worden wäre. Also müsse er diese Gebühr

weiterhin im Auftrag seiner Behörde einziehen, und wenn ich mich nicht

dazu bereit erklären würde, müsste er mein Schiff an die Kette legen und ich

dürfte den Hafen nicht verlassen bis bezahlt ist. Also blieb mir nichts

anderes übrig unter Protest zu bezahlen dabei wollte ich nun natürlich von ihm einen

zusätzlichen Eintrag auf dem Zahlungsbeleg, bzw.. wenn er dies dort nicht

vermerken möchte, würde ich genauso einverstanden sein, auf einem gesonderten

Blatt den Vermerk, dass ich nur unter Vorbehalt der Anerkennung dieser Gebühr

sowie unter Protest bezahle, zufrieden währe.

Antwort: dies würde er auf keinen Fall machen, und im übrigen würde ja

alles im Computer gespeichert sein den Sie im Mai diesen Jahres eigens zu diesen Zwecke beschafft hatten, um dies nachzukontrollieren..

Dort werden unter anderem alle Yachten die in die griechischen

Hoheitsgewässer einreisen erfasst, um diese Regelung überprüfen zu können. Dabei

werden die Anmeldeformulare von anderen Inseln per FAX nach Rhodos übermittelt und dort dann in den Computer eingegeben. Als Beispiel zeigte er mir gleich ein entsprechendes

ausgefülltes Formular einer englischen Yacht die in Simi kontrolliert und

abkassiert worden ist und nun vom dortigen Hafenbeamte nach Rhodos gefaxt wurde,

damit es im Computer registriert werden konnte.

Damit meinte er, sei es sehr einfach, auf Grund des Yachtnamens

und der jeweils zusätzlichen zwei dazugehörigen Aktennummer zu kontrollieren,

ob die DR 2000 pro Schiffslängenmeter schon bezahlt wurden, bzw. das Schiff

innerhalb von 30 Tagen wieder in die Griechischen Hoheitsgewässer

eingefahren ist und jetzt die dafür erhöhte Gebühr von DR 15.000 pro Schiffmeter

zu entrichten habe. Wobei es keinen Unterschied gebe ob man aus der Türkei,

Afrika oder aus einem EU Mitgliedsland komme.

Da fragt man sich als EU-Bürger, wieso man hier immer mehr abgezockt

wird, speziell als Urlaubssegler oder einfacher Fahrtensegler wenn man hier

in Griechenland unterwegs ist, dies ist wohl einmalig, noch dazu wenn man

auf den einzelnen Inseln oder auch auf den Festlandhäfen Stops macht, und

dabei immer wieder auf die großen Bau- oder Renovierungstafeln trifft, auf

denen dann jeweils kund getan wird, dass sich bei diesen Projekten die EU mit

50% bis 80% beteiligt. Bei den Griechischen Behörden scheint wohl die Devise

zu sein, Zocke die Urlauber zusätzlich noch ab so gut es geht und die

Segler/Fahrtengilde im besonderem, den deren Meckern bei den Beamten tut nicht

weh, bringt aber uns doch noch ein paar zusätzliche Geldeinnahmen, zusätzlich

zu den EU Fördergelder. Rückzahlungen an die Segler kommt sowieso kaum in

Betracht, da es für diese äußerst schwierig ist, wegen dieses Betrages ein

großes Theater zu machen , oder es womöglich sogar einzuklagen .

 

Nun laut Auskunft des Hafenbeamten in Rhodos am 11.11.2000 ist die

Situation folgendermaßen :

Bei der Einreise in Griechische Gewässer, dabei ist es unerheblich ob aus

der EU oder aus nicht EU Länder die Einreise erfolgt, muss im ersten Hafen

diese schiffsbezogene Gebühr von derzeit DR 2000 pro Schiffsmeter

entrichtet werden. Sie gilt als bezahlt, so lange man sich in Griechischen Gewässer

aufhält. Verläßt man diese und geht in die Türkei oder nach Italien und

kommt dann wieder in die griechischen Hoheitsgewässer zurück so müsse diese

Gebühren wieder neu entrichtet werden. Geschieht dies innerhalb von 30 Tagen,

so ist wie sicherlich bekannt, die erhöhte Gebühr von DR 15.000 pro

Schiffsmeter Länge zu bezahlen. Stichtag ist der jeweilige Anmelde bzw. Zahlungstag

der Gebühr. Sie gilt dann für 1 Jahr so lange man sich in griechische Gewässer aufhält.

Die Kontrolle wird wie schon gesagt mit einem Rechner gemacht in der alle

Schiffe erfasst sind, die dieses Jahr beginnend ca. ab Mai in die Griechischen

Gewässer eingereist sind. Wie lange diese Daten dort gespeichert werden, sagte

mir der zuständige Beamte natürlich nicht. Er meinte nur, auf Grund der

einzelnen Referenznummer und des Schiffsnamens kann jederzeit nachvollzogen

werden, wann und wie oft die Yacht in Griechenland war. Stolz zeigte er mir

dann etwas später, wie schnell meine Yacht oder eine andere Yacht darin zu finden

wäre. (Eine Kopie meines Zahlungsbeleges mit entsprechendem Betrag und

Referenz-ER. sowie der Artikelverordnungsnummer liegt Ihnen als Anhang bei). Auf

meinem Quittungsbeleg notierte er mir noch zusätzlich die Referenznummern aus

dem Computer von meinem Schiff. Zum Beispiel AM sagt aus, dass ich die

1517. Yacht bin (also bis 11.November wurden so viele Schiffe dort erfasst,

die diese Gebühr bezahlt hatten) AK ist eine weitere Nummer unter der mein

Schiff registriert wurde, als Referenz für weitere Einreisekontrollen.

Also der Nutzen ist sehr fraglich, bei 1517 Schiffen kommt da nicht all zuviel an

Geld zusammen. (Wie er mir auch mitteilte sei der Schiffstourismus dieses

Jahres sehr stark zurückgegangen. Ich finde das ist auch richtig so und man

sollte eigentlich doch einmal zum Boykot aufrufen, damit die Segler diese Region meiden bzw. diese Inseln generell nicht mehr anlaufen)

Also Achtung noch ist alles beim Alten. Es muss weiterhin gezahlt werden!.

Wobei , wie mir scheint, strenge Kontrolle natürlich entlang der Türkischen Küste,

was der Beamte nicht bestätigen wollte. Generell wären aber alle Hafenmeister dazu verpflichtet dies zu tun und wie gesagt, jeder Hafenkapitän kann mit einem Anruf oder Fax nach Rhodos erfahren, ob, wann und wie oft man mit seinem Schiff oder auch der Charteryacht in die griechischen Gewässern eingereist ist.

Anmerkung: Sie können sowohl die Kopie des Zahlungsbeleges, sowie Schiffsname und meinen Namen jederzeit veröffentlichen.

Nachtrag: Auch in Kastallorizo wurde ich bei der Kontrolle meiner Papiere sofort gefragt ob ich diese Gewässerbenutzungsgebühr schon bezahlt hätte und ich wurde aufgefordert den entsprechenden Beleg vorzulegen. Dies wurde dann auf der abgegebenen Crewliste vermerkt unter Angeben der zwei entsprechenden Referenznummern. Ich gab dabei an dass ich direkt von Rhodos nach Kastellorizo gegangen bin und keinen Zwischenstop in der Türkei gemacht hatte. Sonst müsste ich wohl...............

SY YLPE

Email: ylpe@gmx.de

Und so sieht die Zahlungsquittung der griechischen Strafsteuer aus, mit der Griechenlandsegler zur Kassa gebeten werden.

zum Vergrössern des Zahlungsbeleges klicken Sie bitte auf das Bild

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