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Startseite: "Und man zahlt weiterhin die Griechische Gewässersteuer". Anbei eine kleiner Korrektur bezüglich der Einreisegebühr in griechische Gewässer: Ich befinde mich auf der Fahrt in das Rote Meer, (ab Grado über Kroatien, Italien, Türkei, Zypern durch den Suezkanal). Derzeit bin ich in der Türkei wo ich am 12.11.2000 in Fethiye problemlos von Rhodos kommend einklariert habe. Leider ging die Ausreise aus den Griechischen Gewässern nicht ohne der seit Anfang dieses Jahres eingeführten Gebühr von statten, obwohl immer wieder in diversen Zeitungsberichten behauptet wurde, dies sei jetzt alles eingestellt worden. Ich persönlich konnte dabei folgende Erfahrung bei der Abfahrt von Rhodos machen.:
An-/Abmeldeprozedur in Rhodos. Nach dem man in Rhodos bei der Ankunft im Hafen eine Crew-Liste bei den Hafenbehörden abgeben muss, (macht man es nicht gleich, so wird man spätesten am nächsten Morgen bei der morgendlichen Kontrolle vom Hafenbeamten aufgefordert) , so bleibt einem vor Abfahrt aus Rhodos nichts anderes übrig, als bei der Hafenbehörde vorbeizuschauen und eine Crewliste mit der derzeitigen Crew abzugeben, dabei ist man dann vor Überraschung nicht sicher.. Nun, leider muss in Griechenland immer noch die sogenannte Gewässerbenutzungsgebühr für alle - nicht unter griechischer Flagge fahrenden - in griechische Hoheitsgewässer einfahrenden Yachten entrichtet werden. Gegen 18:00 Uhr Ortszeit am 11.11.2000 (kein Faschingsscherz) erscheine ich mit meinen Bootspapieren und der Crewliste beim Hafenamt um mein Schiff mit einem Crewmitglied ordnungsgemäß abzumelden. Der dortige Beamte fragte mich sofort von wo ich eigentlich hergekommen bin und ob ich diese Gewässerbenutzungsgebühr in der letzten Zeit irgendwo entrichtet habe (schien eine Fangfrage zu sein, da ja normalerweise alles im Computer ist, wie ich später erfahren habe). Mein Antwort war natürlich nein und ich sagte ihm, dass, seit ich in Korfu am 26.9.2000 in griechische Hoheitsgewässer gekommen bin kein Hafenbeamter sich darum gekümmert habe, obwohl ich zwischendurch immer wieder die obligatorischen DR 300 Insel oder Hafensteuer bzw. auch die zusätzliche Liegeplatzgebühr in Gemeindehäfen wie z.B. in Ägina entrichten mußte. Selbst bei der Entrichtung der Kanaltransfergebühr durch den Kanal von Korinth keine Nachfrage oder Anmerkung ob ich diese spezielle Gebühr. schon für dieses Jahr entrichtet habe. Was mich auch nicht weiter irritierte, da immer wieder in diversen Segelzeitschriften und im Internet geschrieben wurde, dass diese Gebühr nun hinfällig sei , da nicht EU-konform. Darauf die Antwort des Beamten, es täte ihm leid aber davon wisse er nichts, er habe von seinem Ministerium keine Order oder ein offizielles Schreiben erhalten in der Gegenteiliges gesagt worden wäre. Also müsse er diese Gebühr weiterhin im Auftrag seiner Behörde einziehen, und wenn ich mich nicht dazu bereit erklären würde, müsste er mein Schiff an die Kette legen und ich dürfte den Hafen nicht verlassen bis bezahlt ist. Also blieb mir nichts anderes übrig unter Protest zu bezahlen dabei wollte ich nun natürlich von ihm einen zusätzlichen Eintrag auf dem Zahlungsbeleg, bzw.. wenn er dies dort nicht vermerken möchte, würde ich genauso einverstanden sein, auf einem gesonderten Blatt den Vermerk, dass ich nur unter Vorbehalt der Anerkennung dieser Gebühr sowie unter Protest bezahle, zufrieden währe. Antwort: dies würde er auf keinen Fall machen, und im übrigen würde ja alles im Computer gespeichert sein den Sie im Mai diesen Jahres eigens zu diesen Zwecke beschafft hatten, um dies nachzukontrollieren.. Dort werden unter anderem alle Yachten die in die griechischen Hoheitsgewässer einreisen erfasst, um diese Regelung überprüfen zu können. Dabei werden die Anmeldeformulare von anderen Inseln per FAX nach Rhodos übermittelt und dort dann in den Computer eingegeben. Als Beispiel zeigte er mir gleich ein entsprechendes ausgefülltes Formular einer englischen Yacht die in Simi kontrolliert und abkassiert worden ist und nun vom dortigen Hafenbeamte nach Rhodos gefaxt wurde, damit es im Computer registriert werden konnte. Damit meinte er, sei es sehr einfach, auf Grund des Yachtnamens und der jeweils zusätzlichen zwei dazugehörigen Aktennummer zu kontrollieren, ob die DR 2000 pro Schiffslängenmeter schon bezahlt wurden, bzw. das Schiff innerhalb von 30 Tagen wieder in die Griechischen Hoheitsgewässer eingefahren ist und jetzt die dafür erhöhte Gebühr von DR 15.000 pro Schiffmeter zu entrichten habe. Wobei es keinen Unterschied gebe ob man aus der Türkei, Afrika oder aus einem EU Mitgliedsland komme. Da fragt man sich als EU-Bürger, wieso man hier immer mehr abgezockt wird, speziell als Urlaubssegler oder einfacher Fahrtensegler wenn man hier in Griechenland unterwegs ist, dies ist wohl einmalig, noch dazu wenn man auf den einzelnen Inseln oder auch auf den Festlandhäfen Stops macht, und dabei immer wieder auf die großen Bau- oder Renovierungstafeln trifft, auf denen dann jeweils kund getan wird, dass sich bei diesen Projekten die EU mit 50% bis 80% beteiligt. Bei den Griechischen Behörden scheint wohl die Devise zu sein, Zocke die Urlauber zusätzlich noch ab so gut es geht und die Segler/Fahrtengilde im besonderem, den deren Meckern bei den Beamten tut nicht weh, bringt aber uns doch noch ein paar zusätzliche Geldeinnahmen, zusätzlich zu den EU Fördergelder. Rückzahlungen an die Segler kommt sowieso kaum in Betracht, da es für diese äußerst schwierig ist, wegen dieses Betrages ein großes Theater zu machen , oder es womöglich sogar einzuklagen .
Nun laut Auskunft des Hafenbeamten in Rhodos am 11.11.2000 ist die Situation folgendermaßen : Bei der Einreise in Griechische Gewässer, dabei ist es unerheblich ob aus der EU oder aus nicht EU Länder die Einreise erfolgt, muss im ersten Hafen diese schiffsbezogene Gebühr von derzeit DR 2000 pro Schiffsmeter entrichtet werden. Sie gilt als bezahlt, so lange man sich in Griechischen Gewässer aufhält. Verläßt man diese und geht in die Türkei oder nach Italien und kommt dann wieder in die griechischen Hoheitsgewässer zurück so müsse diese Gebühren wieder neu entrichtet werden. Geschieht dies innerhalb von 30 Tagen, so ist wie sicherlich bekannt, die erhöhte Gebühr von DR 15.000 pro Schiffsmeter Länge zu bezahlen. Stichtag ist der jeweilige Anmelde bzw. Zahlungstag der Gebühr. Sie gilt dann für 1 Jahr so lange man sich in griechische Gewässer aufhält. Die Kontrolle wird wie schon gesagt mit einem Rechner gemacht in der alle Schiffe erfasst sind, die dieses Jahr beginnend ca. ab Mai in die Griechischen Gewässer eingereist sind. Wie lange diese Daten dort gespeichert werden, sagte mir der zuständige Beamte natürlich nicht. Er meinte nur, auf Grund der einzelnen Referenznummer und des Schiffsnamens kann jederzeit nachvollzogen werden, wann und wie oft die Yacht in Griechenland war. Stolz zeigte er mir dann etwas später, wie schnell meine Yacht oder eine andere Yacht darin zu finden wäre. (Eine Kopie meines Zahlungsbeleges mit entsprechendem Betrag und Referenz-ER. sowie der Artikelverordnungsnummer liegt Ihnen als Anhang bei). Auf meinem Quittungsbeleg notierte er mir noch zusätzlich die Referenznummern aus dem Computer von meinem Schiff. Zum Beispiel AM sagt aus, dass ich die 1517. Yacht bin (also bis 11.November wurden so viele Schiffe dort erfasst, die diese Gebühr bezahlt hatten) AK ist eine weitere Nummer unter der mein Schiff registriert wurde, als Referenz für weitere Einreisekontrollen. Also der Nutzen ist sehr fraglich, bei 1517 Schiffen kommt da nicht all zuviel an Geld zusammen. (Wie er mir auch mitteilte sei der Schiffstourismus dieses Jahres sehr stark zurückgegangen. Ich finde das ist auch richtig so und man sollte eigentlich doch einmal zum Boykot aufrufen, damit die Segler diese Region meiden bzw. diese Inseln generell nicht mehr anlaufen) Also Achtung noch ist alles beim Alten. Es muss weiterhin gezahlt werden!. Wobei , wie mir scheint, strenge Kontrolle natürlich entlang der Türkischen Küste, was der Beamte nicht bestätigen wollte. Generell wären aber alle Hafenmeister dazu verpflichtet dies zu tun und wie gesagt, jeder Hafenkapitän kann mit einem Anruf oder Fax nach Rhodos erfahren, ob, wann und wie oft man mit seinem Schiff oder auch der Charteryacht in die griechischen Gewässern eingereist ist. Anmerkung: Sie können sowohl die Kopie des Zahlungsbeleges, sowie Schiffsname und meinen Namen jederzeit veröffentlichen. Nachtrag: Auch in Kastallorizo wurde ich bei der Kontrolle meiner Papiere sofort gefragt ob ich diese Gewässerbenutzungsgebühr schon bezahlt hätte und ich wurde aufgefordert den entsprechenden Beleg vorzulegen. Dies wurde dann auf der abgegebenen Crewliste vermerkt unter Angeben der zwei entsprechenden Referenznummern. Ich gab dabei an dass ich direkt von Rhodos nach Kastellorizo gegangen bin und keinen Zwischenstop in der Türkei gemacht hatte. Sonst müsste ich wohl............... SY YLPE Email: ylpe@gmx.de Und so sieht die Zahlungsquittung der griechischen Strafsteuer aus, mit der Griechenlandsegler zur Kassa gebeten werden. Navigationsleiste:
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